2. Die Nutzung der Tennisplätze hat in Tenniskleidung zu erfolgen.
Als Schuhwerk sind nur Tennisschuhe zulässig.
3. Es ist darauf zu achten, dass die Sanitär- und Umkleideräume
nicht mit Tennisschuhen betreten werden.
4. Die Plätze sind bei Bedarf zu wässern, nach Spielende abzuziehen
und die Linien zu fegen.
5. Die Hinweise des Platzwartes und des Vorstandes bzw. ihrer
Beauftragten sind zu befolgen.
6. Der Vorstand ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Platz- und
Spielordnung die Spieler des Platzes zu verweisen.
7. Die Nutzung der Plätze ist nur den spielberechtigten Mitgliedern
gestattet. Spielberechtigt ist jedes Clubmitglied, das seinen Beitrag entsprechend der gültigen Beitragsordnung entrichtet hat.
8. Es gilt der Grundsatz, dass freie Plätze von allen
spielberechtigten Mitgliedern genutzt werden dürfen. Die Genehmigung erteilt der Platzwart.